AGB Firmenkunden ausdrucken
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Firmenkunden
Diese AGB gelten für alle Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.
§ 1 Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen Bedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen, sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Sonderbedingungen bei der Lieferung von Software
Die Lieferung von Software erfolgt in installationsfähiger Form mit Installationsanweisungen. Installieren wir die Software aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung selbst, so ist der Kunde verpflichtet, uns die erforderliche Maschinenzeit und das erforderliche Bedienungspersonal für die Dauer der Installation kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Vorgehensweise und der Termin für die Installation werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.
Soweit eine Einführungsunterstützung durch uns erforderlich ist, ist hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Dies gilt auch für die Schulung von Mitarbeitern des Kunden. Die Benutzung der von uns gelieferten Programme und Dokumentationen einschließlich ihrer Änderung und der hergestellten Kopien ist ausschließlich auf der im Auftrag näher bezeichneten Zentraleinheit und den vorhandenen Peripheriegeräten gestattet, und zwar unter dem im Auftrag erwähntem Betriebssystem. Die Vervielfältigung der überlassenen Programme in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form einschließlich der dazugehörigen Dokumentation ist nur in dem Umfang zulässig, wie dies zur Ausnutzung der vertragsmäßigen Benutzung erlaubt und erforderlich ist. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht ausschließlich.
§ 4 Sonderbedingungen für Dienstleistungen wie Reparaturen etc.
Das Entgelt für Leistungen unserer Mitarbeiter ist nach den für ihre Tätigkeit aufgewendeten und nachgewiesenen Zeiten einschließlich der Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare) zuzügl. der Nebenkosten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Die Höhe der Stundensätze basiert auf unserem bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnis, das bei uns eingesehen oder jederzeit angefordert werden kann. Darin ist die Höhe der Werkstattpauschale festgelegt. Diese wird erhoben, wenn nach der Fehlersuche vom Kunden keine Reparatur gewünscht wird.
§ 5 Treue- und Mitwirkungspflichten
Wir sind verpflichtet, uns im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdende Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von unseren Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.
Der Kunde verpflichtet sich, uns bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen in jeder denkbaren Weise zu unterstützen, d.h., insbesondere den notwendigen Zugang zu verschaffen und uns das erforderliche Bedienungspersonal zur Verfügung zu stellen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtungen, hat er die uns dadurch entstehenden Wartezeiten zu vergüten.
§ 6 Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich in Euro ab Lieferwerk oder ab Lager zuzüglich Verpackung, Fracht und Versicherung. Mangels besonderer Vereinbarung ist Zahlung bar ohne jeden Abzug frei der von uns benannten Zahlstelle zu leisten, und zwar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Konto-Korrentkredite, jedoch mindest 5% zu berechnen. Gewährt uns der Kunde den Einzug von Lastschriften, wird der jeweils fällige Betrag von dem uns angegebenen Konto eingezogen. Sollte eine erfolgte Lastschrift mangels Deckung oder Sperrung des Kontos nicht eingelöst werden können, werden die Rücklastschriftsgebühr der Bank sowie eine Bearbeitungsgebühr i.H. 25,00 EUR sofort fällig. Bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden und wenn wir eine bei Vertragsabschluß bereits gegebene schlechte Vermögenslage des Kunden nicht erkennen konnten, also insbesondere bei Zahlungseinstellung und vertragswidrigem Verhalten uns gegenüber, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu kündigen. Soweit wir bereits Leistungen erbracht haben, werden alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben, sofort fällig. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
§ 7 Liefer- und Leistungszeit, Teillieferungen und -leistungen
Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Lieferfristen sind freibleibend und dienen lediglich der Information unseres Kunden über den voraussichtlichen Liefertermin. Verbindliche Lieferfristen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Erfolgt eine im Einzelfall vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht, wird der Lauf der Lieferfrist für die Dauer des Zahlungsverzuges zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit gehemmt. Ergeben sich nach Vertragsabschluß Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund sonstiger für uns unvorhersehbarer und unvermeidbarer Ereignisse - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - so haben wir diese auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrage zurückzutreten, wenn das Ereignis höherer Gewalt ein endgültiges Leistungshindernis darstellt. Soweit Teilleistungen von uns bereits erbracht oder uns möglich sind, kann deren Rücktritt auf den nicht erfüllbaren Teil beschränkt werden, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Wenn die Behinderung länger als 6 Wochen andauert oder aber dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar ist, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrage entweder ganz oder aber hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. Soweit dies dem Kunden zumutbar ist, hat er Teilleistungen entgegenzunehmen. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung ganz oder teilweise frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns aufgrund erfolgter Nachfristsetzung in Verzug befinden, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt Schadensersatzansprüche insbesondere wegen Nichterfüllung sowie auf Erstattung des Verzugsschadens sind jedoch ausgeschlossen, es sei denn, unser Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist darüber hinaus jede Haftung für nicht voraussehbare Schäden ausgeschlossen.
Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, deren Entgegennahme ist dem Kunden unzumutbar.
§ 8 Gefahrübergang und Entgegennahme
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über; wir sind jedoch verpflichtet, auf Wunsch die Kosten des Kunden die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche entgegenzunehmen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Kunde darf die Waren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei länger andauerndem Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie der Pfändung der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, solange er nicht in Verzug ist Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt an uns ab. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware bis zu unserem Widerruf einzubeziehen. Das Recht zum Widerruf haben wir nur in den in 6 Ziffer 5 genannten Fällen. Ist der Widerruf durch uns erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unter- lagen zur Verfügung zu stellen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 10 Gewährleistung und sonstige Haftung
Wir leisten Gewähr in Form der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Kommen wir nach schriftlicher Aufforderung des Kunden den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, oder führen soweit zumutbar mehrfache Nachbesserungen oderErsatzlieferungen nicht zum vertraglich vorausgesetzten Ergebnis, ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, jegliche Schadensersatzansprüche wie z.B. aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware. Ist unser Kunde Vollkaufmann, so ist darüber hinaus jede Haftung für nicht voraussehbare Schäden ausgeschlossen.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Haager Kaufrechtsab-kommens. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bautzen Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Bautzen, Juli 2006
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